Seit dem 1. Oktober 2016 haben alle Patienten einen Anspruch auf
einen bundeseinheitlichen Medikamentenplan.
Im Vertretungsfall stellen wir ein Überbrückungsrezept für
ein aufgebrauchtes Dauermedikament aus.
Dies ist in den meisten Fällen eine kleinere Packung als gewohnt.
Wir bitten Sie, in diesem Fall Ihren Medikamentenplan oder ggf. einen anderen Nachweis mitzubringen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit